
Gemäß G.v.D. 81/08, Art. 37, Absatz 9 und Ministerialdekret vom 02.09.2021 muss der Brandschutzbeauftragte im Betrieb ernannt werden. Für Betriebe mit Tätigkeiten die als Level 2 eingestuft sind, muss ein Grundkurs mit einer Mindestdauer von 4 Stunden besucht werden. Der Kurs muss gemäß M.D. vom 02.09.2021- Abschnitt 3.2.5. - einen theoretischen und einen praktischen Teil beinhalten. Aus rechtlichen Gründen ist für den Erhalt des Diploms die volle Anwesenheit erforderlich.
KURSPROGRAMM
Feuer und Brandverhütung: Prinzipien der Verbrennung und des Feuers; Löschmittel; Verbrennungsdreieck; die wichtigsten Brandursachen; Risiken für Personen im Brandfall; wichtigste Vorsichtsmaßnahmen und Maßnahmen zur Brandverhütung. Brandschutz und Verfahren im Falle eines Brandes. Die wichtigsten Brandschutzmaßnahmen; Fluchtwege; Verfahren bei der Entdeckung eines Brandes oder im Falle eines Alarms; Evakuierungsverfahren; Beziehungen zur Feuerwehr; Löschgeräte und -systeme; Alarmsysteme; Sicherheitszeichen; Notbeleuchtung.
Praktische Übungen c/o Safety Park in Vadena. Prüfung und Erläuterung der gebräuchlichsten Löschmittel; Prüfung und Erläuterung der persönlichen Schutzausrüstung; Übungen zum Einsatz von tragbaren Feuerlöschern und zum Umgang mit Haspeln und Hydranten
Für diese Schulung wird den BKH-EBA-Mitgliedern einen Beitrag von 40,00 € pro Teilnehmer direkt bei der Verrechnung der Teilnahmegebühr anerkannt.
Die Unternehmen, die mit dem Mitgliedsbeitrag auf neustem Stand sind beträgt die Teilnahmegebühr pro Teilnehmer 155,00 € inkl. MwSt. für CNA-Mitglieder und 213,50 € inkl. MwSt. für NICHT-CNA-Mitglieder.
Für die Kursanmeldung melden Sie sich bitte telefonisch unter der Nummer 0471 546710 oder per Mail an die .