SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
ALLGEMEINE AUSBILDUNG FÜR ARBEITNEHMER

Obligatorischer Sicherheitskurs für alle Arbeitnehmer gemäß Art. 37 des Gesetzesdekrets 81/2008 ASR N°221/CSR vom 21. Dezember 2011

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Kurs-Details
Kodex: 24-S-LG-04
Sprache: IT
Dauer: 4 h
Anfangsdatum: 16/12/2024
Uhrzeit: 08:30 - 12:30
Anzahl der Treffen: 1
Empfänger: Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmermitglieder.
Ort: CNA-Bozen - Righistrasse, 9
Mindestteilnehmerzahl: 90%
Teilnahmegebühr:
a. CNA-SHV-Mitglieder: € 73,77 exkl. MwSt.
b. Kein Mitglied: € 95,90 exkl. MwSt.
Anmeldeschluss: 06/12/2024

Der Kurs richtet sich an alle Arbeitnehmer, die unabhängig von der Art des Vertrages in Unternehmen des öffentlichen oder privaten Sektors beschäftigt sind.

KURSPROGRAMM:
Allgemeine Konzepte zur Prävention und Sicherheit am Arbeitsplatz: Risikobegriff, Schaden, Prävention, Schutz, Organisation der betrieblichen Prävention, Rechte, Pflichten und Sanktionen für die verschiedenen Unternehmenssubjekte, Aufsichts-, Kontroll- und Unterstützungsorgane.

GÜLTIGKEIT: Die Ausbildung wird dauerhaft angerechnet.

 

 

Für diese Schulung wird den BKH-EBA-Mitgliedern einen Beitrag von 20,00 € pro Teilnehmer direkt bei der Verrechnung der Teilnahmegebühr anerkannt.
Die Unternehmen, die mit dem Mitgliedsbeitrag auf neustem Stand sind beträgt die Teilnahmegebühr pro Teilnehmer 70,00 € exkl. MwSt. für CNA-Mitglieder und 97,00 € exkl. MwSt. für NICHT-CNA-Mitglieder.

 

Anfrage
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