Variables Lohnelement auch für 2025 bestätigt

Kürzlich haben die Vertreter/innen der beiden Arbeitgeberverbände CNA Südtirol und der Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister (lvh.apa), sowie die vier Gewerkschaften ASGB Bau, FILCA-SGB/CISL, FILLEA-GBH/CGIL und FENEAL-SGK/UIL eine Vereinbarung unterzeichnet, in der die Zahlung des variablen Lohnelements (EVR) auch für das Jahr 2025 bestätigt wird. Grundlage ist, der im Jahr 2023 unterzeichnete, ergänzende Landesvertrag für das Bauhandwerk.

Das EVR ist ein variables Element, dessen Höhe von einer Produktivitätssteigerung abhängt, die anhand mehrerer Parameter gemessen wird.

Die Analyse, der im Landestarifvertrag für das Bauhandwerk festgelegten Parameter ergab, dass drei von fünf Werten einen positiven Trend aufweisen, wenn man den Dreijahreszeitraum 2022-2023-2024 mit dem Dreijahreszeitraum 2021-2022-2023 vergleicht, weshalb beschlossen wurde, den EVR auch im Jahr 2025 zu zahlen. Konkret liegt er je nach Einstufung der Beschäftigten zwischen 53 und 107 EUR brutto pro Monat. Ein Vorteil des EVR liegt darin, dass der Betrag mit einer 5-prozentigen Ersatzsteuer besteuert wird und sich somit ein höherer Nettobetrag für die Arbeitnehmenden ergibt.

„Wir freuen uns über dieses positive Signal für die Südtiroler Bauwirtschaft: Es bestätigt, dass die Arbeitgebenden in unserer Branche das große Engagement ihrer Mitarbeitenden voll anerkennen“, erklärten lvh-Baugruppenobmann Fritz Ploner und der CNA Südtirol Konstruktion und Bauwesen Obmann Rodolfo Gabrieli.