
Obligatorischer Sicherheitskurs zur Aktualisierung der Ausbildung des Sicherheitsbeauftragten der Arbeitnehmer gemäß Artikel 37 der Gesetzesverordnung 81/08.
KURSPROGRAMM
Technisch-organisatorische und rechtlich-regulatorische Erkenntnisse; technische Aktualisierungen der Risiken, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind; Managementsysteme und organisatorische Prozesse; Aktualisierungen der Sicherheitsorganisation und des Sicherheitsmanagements im Unternehmen; Gefahrenquellen.
GÜLTIGKEIT: Die Schulung muss jährlich aktualisiert werden.
Für diese Schulung wird den BKH-EBA-Mitgliedern einen Beitrag von 20,00 € pro Teilnehmer direkt bei der Verrechnung der Teilnahmegebühr anerkannt.
Die Unternehmen, die mit dem Mitgliedsbeitrag auf neustem Stand sind beträgt die Teilnahmegebühr pro Teilnehmer 72,00 € exkl. MwSt. für CNA-Mitglieder und 99,60 € exkl. MwSt. für NICHT-CNA-Mitglieder.