SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
AUFFRISCHUNGSKURS - BEAUFTRAGTER FÜR ARBEITSSICHERHEIT

Obligatorischer Sicherheitskurs zur Aktualisierung der Ausbildung des Sicherheitsbeauftragten der Arbeitnehmer gemäß Artikel 37 der Gesetzesverordnung 81/08.

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Kurs-Details
Kodex: 25-S-RLS-R-01
Sprache: IT
Dauer: 4 h
Anfangsdatum: 20/05/2025
Uhrzeit: 08:30-12:30
Anzahl der Treffen: 1
Empfänger: Der Sicherheitsbeauftragte der Arbeitnehmer
Ort: CNA-Bozen - Righistrasse, 9
Mindestteilnehmerzahl: 90%
Teilnahmegebühr:
a. CNA-SHV-Mitglieder: € 75,41 exkl. MwSt.
b. Kein Mitglied: € 98,03 exkl. MwSt.
Anmeldeschluss: 10/05/2025

KURSPROGRAMM
Technisch-organisatorische und rechtlich-regulatorische Erkenntnisse; technische Aktualisierungen der Risiken, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind; Managementsysteme und organisatorische Prozesse; Aktualisierungen der Sicherheitsorganisation und des Sicherheitsmanagements im Unternehmen; Gefahrenquellen.

GÜLTIGKEIT: Die Schulung muss jährlich aktualisiert werden.

 

Für diese Schulung wird den BKH-EBA-Mitgliedern einen Beitrag von 20,00 € pro Teilnehmer direkt bei der Verrechnung der Teilnahmegebühr anerkannt.
Die Unternehmen, die mit dem Mitgliedsbeitrag auf neustem Stand sind beträgt die Teilnahmegebühr pro Teilnehmer 72,00 € exkl. MwSt. für CNA-Mitglieder und 99,60 € exkl. MwSt. für NICHT-CNA-Mitglieder.

Anmeldung Kurse

Für die Kursanmeldung melden Sie sich bitte telefonisch unter der Nummer 0471 546710 oder per Mail an die .

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