Obligatorischer Sicherheitskurs für alle Arbeitnehmer gemäß Art. 37 Abs. 1 und 3 des Gesetzesdekrets 81/2008 ASR N°221/CSR vom 21. Dezember 2011.
URSPROGRAMM:
Aktualisierung der Rechtsvorschriften: die Entwicklungen des Gesetzesdekrets 81/2008 und der Vereinbarungen zwischen Staat und Region über die obligatorische Ausbildung.
Zahlen zur Sicherheit im Unternehmen und zu den jeweiligen Verantwortlichkeiten, auch im Lichte der jüngsten Urteile des Kassationsgerichtshofs.
Die Rolle der Ausbildung im Arbeitsschutzmanagement: von der Verpflichtung zur Verantwortung.
Spezifische Risiken: Arbeitsbedingter Stress, seine Erkennung, seine Bewertung und sein Management.
Spezifische Risiken: manuelle Handhabung von Lasten und Körperhaltung.
Spezifische Risiken: Elektromagnetische Felder.
Wie sich das Risiko verändert: psychische Ermüdung, Selbstvertrauen und Alterung.
Unfälle auf dem Weg und Versicherungsschutz; der zuständige Arzt und Gesundheitsüberwachung.
GÜLTIGKEIT: Die Schulung muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Für diese Schulung wird den BKH-EBA-Mitgliedern einen Beitrag von 30,00 € pro Teilnehmer direkt bei der Verrechnung der Teilnahmegebühr anerkannt.
Die Unternehmen, die mit dem Mitgliedsbeitrag auf neustem Stand sind beträgt die Teilnahmegebühr pro Teilnehmer 95,00 € exkl. MwSt. für CNA-Mitglieder und 129,50 € exkl. MwSt. für NICHT-CNA-Mitglieder.