Obligatorischer Sicherheitskurs für betriebliche Erste-Hilfe-Beauftragte gemäß Gesetzesdekret 81/08, Ministerialerlass Nr. 388 vom 15. Juli 2003 und Dekret des Präsidenten der Provinz Nr. 25 vom 13. Juni 2005.
Betriebliche Erste-Hilfe-Beauftragte (ernannte Arbeitnehmer oder selbstständige Arbeitgeber)
KURSPROGRAMM
Aktualisierung der gesetzlichen Vorschriften und praktische Übung.
Erkennen eines medizinischen Notfalls, Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen, Lagerung des Verletzten, Selbstschutz des Rettungspersonals.
Erste-Hilfe-Maßnahmen: korrekte Anwendung von Trauma- und Pathologietechniken in der Arbeitsumgebung. Kardiopulmonale Wiederbelebung.
GÜLTIGKEIT: Die Ausbildung muss alle 10 Jahre für Unternehmen, die ausschließlich in der Provinz Bozen tätig sind, und alle 3 Jahre für alle anderen Unternehmen aktualisiert werden.
Für diese Schulung wird den BKH-EBA-Mitgliedern einen Beitrag von 30,00 € pro Teilnehmer direkt bei der Verrechnung der Teilnahmegebühr anerkannt.
Die Unternehmen, die mit dem Mitgliedsbeitrag auf neustem Stand sind beträgt die Teilnahmegebühr pro Teilnehmer 90,00 € exkl. MwSt. für CNA-Mitglieder und 126,00 € exkl. MwSt. für NICHT-CNA-Mitglieder.