SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
KURS FÜR BETRIEBLICHE ERSTE-HILFE-BEAUFTRAGTE

Obligatorischer Sicherheitskurs für betriebliche Ersthelfer gemäß Gesetzesdekret 81/08, Ministerialdekret Nr. 388 vom 15. Juli 2003 und Dekret des Provinzpräsidenten Nr. 25 vom 13. Juni 2005.

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Kurs-Details
Kodex: 24-S-PS-03
Sprache: DE
Dauer: 12 Stunden
Anfangsdatum: 30/09/2024
Uhrzeit: 30/09 08:30-17:30 Uhr; 01/10 08:30-12:30 Uhr
Anzahl der Treffen: 2
Empfänger: Betriebliche Erste-Hilfe-Beauftragte (ernannte Arbeitnehmer oder autonome Arbeitgeber)
Ort: CNA-Bozen - Righistraße, 9
Mindestteilnehmerzahl: 100%
Teilnahmegebühr:
a. CNA-SHV-Mitglieder: € 180,33 exKl. MwSt.
b. Kein Mitglied: € 234,43 exKl. MwSt.
Anmeldeschluss: 20/09/2024

KURSPROGRAMM

Rolle und Aufgaben des Ersthelfers; Alarmierung des Notfallsystems, Erkennen der Umstände und Übermittlung des Notfalls; Erkennen eines medizinischen Notfalls; Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen; Lagerung des Verletzten; Selbstschutz des Ersthelfers.

Erste-Hilfe-Maßnahmen: korrekte Anwendung der Techniken. Traumata und Pathologien in der Arbeitsumgebung. Praktische Anwendung und Übungen im Zusammenhang mit den behandelten Themen.

GÜLTIGKEIT: Die Ausbildung muss für Unternehmen, die ausschließlich in der Provinz Bozen tätig sind, alle 10 Jahre und für alle anderen Unternehmen alle 3 Jahre aktualisiert werden.

 

Für diese Schulung wird den BKH-EBA-Mitgliedern einen Beitrag von 60,00 € pro Teilnehmer direkt bei der Verrechnung der Teilnahmegebühr anerkannt.
Die Unternehmen, die mit dem Mitgliedsbeitrag auf neustem Stand sind beträgt die Teilnahmegebühr pro Teilnehmer 160,00 € exkl. MwSt. für CNA-Mitglieder und 226,00 € exkl. MwSt. für NICHT-CNA-Mitglieder.

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