Obligatorischer Sicherheitskurs für betriebliche Ersthelfer gemäß Gesetzesdekret 81/08, Ministerialdekret Nr. 388 vom 15. Juli 2003 und Dekret des Provinzpräsidenten Nr. 25 vom 13. Juni 2005.
KURSPROGRAMM
Rolle und Aufgaben des Ersthelfers; Alarmierung des Notfallsystems, Erkennen der Umstände und Übermittlung des Notfalls; Erkennen eines medizinischen Notfalls; Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen; Lagerung des Verletzten; Selbstschutz des Ersthelfers.
Erste-Hilfe-Maßnahmen: korrekte Anwendung der Techniken. Traumata und Pathologien in der Arbeitsumgebung. Praktische Anwendung und Übungen im Zusammenhang mit den behandelten Themen.
GÜLTIGKEIT: Die Ausbildung muss für Unternehmen, die ausschließlich in der Provinz Bozen tätig sind, alle 10 Jahre und für alle anderen Unternehmen alle 3 Jahre aktualisiert werden.
Für diese Schulung wird den BKH-EBA-Mitgliedern einen Beitrag von 60,00 € pro Teilnehmer direkt bei der Verrechnung der Teilnahmegebühr anerkannt.
Die Unternehmen, die mit dem Mitgliedsbeitrag auf neustem Stand sind beträgt die Teilnahmegebühr pro Teilnehmer 160,00 € exkl. MwSt. für CNA-Mitglieder und 226,00 € exkl. MwSt. für NICHT-CNA-Mitglieder.