
Es werden die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten behandelt.
Insbesondere werden die Vorschriften der Verordnung 561/2006 über die Verwendung von digitalen und analogen Fahrtenschreibern,
das korrekte Herunterladen von Fahrtenschreiberdaten und deren Archivierung untersucht.
Die Unternehmen des Güter- und Personenkraftverkehrs müssen mit Sanktionen rechnen, wenn ihre Fahrer die Bestimmungen über die Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalten, und sie müssen außerdem dafür sorgen, dass die Fahrer eine angemessene Schulung und Unterweisung in der ordnungsgemäßen Bedienung der Fahrtenschreiber erhalten.
Es ist keine Abschlussprüfung vorgesehen. Die Gültigkeit der Ausbildung beträgt 5 Jahre.
Am Ende der Schulung erhalten Sie eine Fahreranweisung sowie 2 Teilnahmebescheinigungen, die das Dokument mit den entsprechenden Anweisungen für die Lenkzeiten und die korrekte Nutzung des Fahrtenschreibers darstellen.
Die Teilnahmebescheinigung und die vom Fahrer ausgefüllte und unterschriebene Empfangsbestätigung für das Unternehmen sind ein schriftliches Dokument im Sinne von Art. 7, c. 1, DD MIT 12.12.2016 Nr. 215, mit dem Sie nachweisen können, dass Sie Ihren Schulungs-, Unterweisungs- und Kontrollpflichten nachgekommen sind, und somit eine Mitverantwortung im Falle einer Strafe vermeiden.