Gemäß G.v.D. 81/08, Art. 37, Absatz 9 und Ministerialdekret vom 02.09.2021 muss der Brandschutzbeauftragte im Betrieb ernannt werden. Für Betriebe mit Tätigkeiten die als Level 1 eingestuft sind, muss ein Grundkurs mit einer Mindestdauer von 4 Stunden besucht werden. Der Kurs muss gemäß M.D. vom 02.09.2021- Abschnitt 3.2.5. - einen theoretischen und einen praktischen Teil beinhalten. Aus rechtlichen Gründen ist für den Erhalt des Diploms die volle Anwesenheit erforderlich.
KURSPROGRAMM
Feuer und Vorbeugung: Prinzipien und Verbrennungsprodukte, Löschmittel, Auswirkungen von Feuer auf den Menschen, Betriebsverbote und -beschränkungen, Verhaltensmaßnahmen.
Brandschutz und Verhalten im Brandfall: wichtigste Brandschutzmaßnahmen, Evakuierung im Brandfall, Rufen von Hilfe.
Prüfung und Erläuterung von tragbaren Feuerlöschern, Unterweisung in der Verwendung von tragbaren Feuerlöschern.
Praktische Übungen c/o Safety Park in Vadena. Prüfung und Erläuterung der gebräuchlichsten Löschmittel; Prüfung und Erläuterung der persönlichen Schutzausrüstung; Übungen zum Einsatz von tragbaren Feuerlöschern und zum Umgang mit Haspeln und Hydranten
GÜLTIGKEIT: Die Ausbildung muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Für diese Schulung wird den BKH-EBA-Mitgliedern einen Beitrag von 20,00 € pro Teilnehmer direkt bei der Verrechnung der Teilnahmegebühr anerkannt.
Die Unternehmen, die mit dem Mitgliedsbeitrag auf neustem Stand sind beträgt die Teilnahmegebühr pro Teilnehmer 115,00 € inkl. MwSt. für CNA-Mitglieder und 155,50 € inkl. MwSt. für NICHT-CNA-Mitglieder.