
Gemäß G.v.D. 81/08, Art. 37, Absatz 9 und Ministerialdekret vom 02.09.2021 muss der Brandschutzbeauftragte im Betrieb alle 5 Jahre einen Auffrischungskurs besuchen. Für Betriebe mit Tätigkeit der Stufe 2 ist eine Dauer von mindestens 5 Stunden vorgesehen. Die Kurse müssen einen theoretischen Teil und einen praktischen Teil mit Übungen beinhalten.
KURSPROGRAMM:
Prüfung des Brandschutzregisters und Abklärung von tragbaren Feuerlöschern.
Praktischer Löschversuch c/o Safety Park in Vadena.
Übung über den Einsatz von Feuerlöschern und den Umgang mit Schlauchhaspeln und Hydranten.
GÜLTIGKEIT: Die Ausbildung muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Für diese Schulung wird den BKH-EBA-Mitgliedern einen Beitrag von 10,00 € pro Teilnehmer direkt bei der Verrechnung der Teilnahmegebühr anerkannt.
Die Unternehmen, die mit dem Mitgliedsbeitrag auf neustem Stand sind beträgt die Teilnahmegebühr pro Teilnehmer 85,00 € inkl. MwSt. für CNA-Mitglieder und 113,50 € inkl. MwSt. für NICHT-CNA-Mitglieder.
Für die Kursanmeldung melden Sie sich bitte telefonisch unter der Nummer 0471 546710 oder per Mail an die .