SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
AUFFRISCHUNGSKURS BRANDSCHUTZ (Betriebe mit Tätigkeit Level 1)

Gemäß G.v.D. 81/08, Art. 37, Absatz 9 und Ministerialdekret vom 02.09.2021 muss der Brandschutzbeauftragte im Betrieb alle 5 Jahre einen Auffrischungskurs besuchen. Für Betriebe mit Tätigkeit der Stufe 2 ist eine Dauer von mindestens 5 Stunden vorgesehen. Die Kurse müssen einen theoretischen Teil und einen praktischen Teil mit Übungen beinhalten.

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Kurs-Details
Kodex: 24-S-AB-R-02
Sprache: IT
Dauer: 2 h
Anfangsdatum: 17/06/2024
Uhrzeit: 11:30 - 13:30
Anzahl der Treffen: 1
Empfänger: Brandschutzbeauftragte in Betrieben mit Tätigkeiten Risikolevel 1
Ort: CNA-Bolzano - Righi-Strasse, 9 und Praktische Übungen c/o Safety Park
Mindestteilnehmerzahl: 100%
Teilnahmegebühr:
a. CNA-SHV-Mitglieder: € 77,87 exkl. MWST
b. Kein Mitglied: € 101,23 exkl. MWST
Anmeldeschluss: 07/06/2024

KURSPROGRAMM:
Prüfung des Brandschutzregisters und Abklärung von tragbaren Feuerlöschern.
Praktischer Löschversuch c/o Safety Park in Vadena.
Übung über den Einsatz von Feuerlöschern und den Umgang mit Schlauchhaspeln und Hydranten.


GÜLTIGKEIT: Die Ausbildung muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.

 

Für diese Schulung wird den BKH-EBA-Mitgliedern einen Beitrag von 10,00 € pro Teilnehmer direkt bei der Verrechnung der Teilnahmegebühr anerkannt.
Die Unternehmen, die mit dem Mitgliedsbeitrag auf neustem Stand sind beträgt die Teilnahmegebühr pro Teilnehmer 85,00 € inkl. MwSt. für CNA-Mitglieder und 113,50 € inkl. MwSt. für NICHT-CNA-Mitglieder.

Anfrage
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